Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Praxis sind überwiegend die Erteilung einer Bankerlaubnis oder deren Modifikation, Fragen der Qualifikation als Geschäftsleiter sowie die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern; dies steht häufig im Zusammenhang mit der Gründung oder der Übernahme von Kredit-
instituten oder Finanzdienstleistern.
Hierzu gehört weiterhin die laufende Betreuung von
Unternehmen, die der Bankenaufsicht durch die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und durch die Europäische Zentralbank (EZB) unterliegen. Dies betrifft z.B. Situationen, in denen mögliche Verletzungen bankrechtlicher, steuerlicher oder auch strafrechtlicher Normen im Raume stehen; hier gilt es insbesondere, Sanktionen der Aufsicht zu vermeiden oder zu begrenzen und so Schaden für das Unternehmen und die betroffenen Organe abzuwenden. In solchen Fällen erfolgt bei Bedarf eine enge Zusammenarbeit mit strafrechtlich und steuerrechtlich spezialisierten Anwälten.